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Zankapfel staatliche Beihilfe: Eine steuerpolitische Einordnung des EuGH-Urteils im Fall „Apple“
EuGH, Urteil v. 10.9.2024 - Rs. C-465/20 P „Kommission gegen Irland u. a.“
[i]EuGH, Urteil v. 10.9.2024 - Rs. C-465/20 P „Kommission gegen Irland u. a.“, NWB KAAAJ-76913 Der Einfluss des EU-Rechts auf das nationale Recht ist im Bereich der direkten Steuern engen Grenzen unterworfen. Das Einstimmigkeitsprinzip und die nationale Steuersouveränität stehen einer stärkeren Harmonisierung entgegen. Die steuerliche Beurteilung von Sachverhalten muss jedoch mit EU-Recht vereinbar sein. Nach einer Reihe von Niederlagen vor dem EuGH hat die EU-Kommission jüngst das aufsehenerregendste aller steuerlichen Beihilfeverfahren für sich entschieden. Die Firma Apple muss 13 Mrd. € zuzüglich Zinsen an Irland zahlen. Es bleibt abzuwarten, ob dem Beihilferecht künftig eine stärkere Rolle zukommt, um Einfluss auf nationale Steuerpolitik zu nehmen. Klar scheint, dass das Urteil für die transatlantischen Beziehungen sowie für die Reform des Internationalen Steuersystems nicht unbedingt Gutes bedeuten dürfte.
Der EuGH hat letztinstanzlich entschieden, dass die Erträge zweier irischer Apple-Tochterfirmen auch in Irland zu versteuern waren. Damit folgt der EuGH der Rechtsansicht der Kommission, entgegen der Rechtsauffassung der Vorinstanz sowie des EuGH-Generalanwalts.
Die Kommission kann mit dem Urteil nach knapp zehn Jahren einen Sieg verbuchen und verweist darauf, dass sie ihre beihilferechtlichen Prüfungen in politische Erfolge ummünzen konnte. Fraglich bleibt, ob das EU-Beihilferecht der Königsweg ist, um Einfluss auf die mitgliedstaatliche Steuerpolitik zu nehmen.
Seit den Beihilfeverfahren hat sich das Spiel rund um die Besteuerung von Unternehmensgewinnen von der europäischen Ebene auf die internationale Ebene verlagert. Das steuerpolitische Match USA-Europa ist auf der Weltbühne noch im Gang – Ausgang ungewiss.