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BFH | Behandlung von Währungskursverlusten bei darlehensähnlichen Gesellschafterforderungen im Drittstaatenfall
Klägerin war eine in Deutschland ansässige AG, die gleichzeitig Konzernmutter einer weltweit operierenden Unternehmensgruppe ist. Sie war u. a. Alleingesellschafterin einer Tochtergesellschaft in Brasilien, die den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen auf dem brasilianischen Markt übernahm. Die in diesem Zusammenhang entstandenen Forderungen der Klägerin gegenüber der Tochtergesellschaft wurden in der brasilianischen Landeswährung abgerechnet. Als Zahlungsziel wurden 90 Tage gewährt. Währungskurssicherungsgeschäfte wurden von der Klägerin nicht abgeschlossen. Im Rahmen einer Außenprüfung stellte sich heraus, dass die brasilianische Tochtergesellschaft ihre Forderungen gegenüber der Klägerin regelmäßig erst sieben bis neun Monate nach der Rechnungsstellung beglichen...