Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer: Steuerliche Entlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell
Leitsätze
Kinderbetreuungskosten können nur bei demjenigen steuermindernd als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG) berücksichtigt werden, der sie getragen hat.
Die alleinige Zuordnung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende zu lediglich einem Elternteil verstößt auch im Falle des paritätischen Wechselmodells nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
Bei nicht zusammen zur ESt veranlagten Eltern wird i. R. der nach § 31 Satz 4 EStG durchzuführenden Günstigerrechnung bei jedem Elternteil der Kindergeldanspruch im Umfang des bei ihm zu berücksichtigenden Kinderfreibetrags angesetzt, unabhängig davon, ob der jeweilige Elternteil die tatsächliche Verfügungsmacht über das Kindergeld erlangt hat.
Sachverhalt
Streitig sind die steuermindernde Berücksichtigung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende gem. § 24b EStG in der im Streitjahr 2015 geltenden Fassung, des SA-Abzugs von Kinderbetreuungskosten gem. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG und des einfachen Kinderfreibetrags gem. § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG bei der ESt-Veranlagung des Klägers.
Der ledige Kläger erzielte im Jahr 2015 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie aus nichtselbstständiger Arbeit. Bis zum unterhielt er mit seinem Kind und dessen Mutter einen gemeinsamen Haussta...