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RENO Nr. 11 vom Seite 2

beA und ZV – das Ende der hybriden Antragstellung ist (fast) in Sicht

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt

Das BMJ hatte Ende August 2023 mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, wonach künftig Titel aller Art, die auf eine Geldforderung gerichtet sind, als elektronisches Dokument eingereicht werden können, auf den Weg gebracht. Nunmehr liegt der Gesetzentwurf dem Bundesrat zur Stellungnahme vor. Das Ende von Suchaktionen nach verschollenen Titeln sowohl beim Gerichtsvollzieher als auch beim Vollstreckungsgericht rückt näher.

Geplante Änderungen

Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Anzahl der Aufträge/Anträge in hybrider Form (Antragstellung elektronisch – Titel per Post hinterher) deutlich zu verringern. Kernpunkte der geplanten Änderungen sind:

  • Seit dem  müssen Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts Aufträge an den Gerichtsvollzieher oder Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses als elektronisches Dokument übermitteln. Nur wenn es sich bei dem zugrunde liegenden Titel um einen Vollstreckungsbescheid bis 5.000 € handelt, darf dieser als Datei beigefügt werden. In allen anderen Fällen müssen die Titel auf dem Postweg nachgereicht werden. Dies führt bei den Gerichten immer wieder zu...