(Dauerhafte) Testamentsvollstreckung für einen Kommanditanteil
Prof. Dr. Stephan Arens
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3130Bei
Nachfolgeberatungen fällt immer wieder das Stichwort des
Testamentsvollstreckers; die Rechtsprechung befasst sich auch mit dem Thema. So
hat der ,
NWB NAAAJ-65374) kürzlich zur Rechtsstellung eines
der Testamentsvollstreckung unterliegenden KG-Anteils entschieden.
.
Eckpunkte einer Testamentsvollstreckung
[i]Der Nachlass wird vom Privatvermögen des Erben
getrenntDer Testamentsvollstrecker ist berechtigt und
verpflichtet, entsprechend dem Willen und unter Beachtung der Anordnungen des
Erblassers den Nachlass zu verwalten. Durch die Testamentsvollstreckung erfolgt
eine Trennung des Nachlasses vom Privatvermögen des Erben, sodass persönliche
Gläubiger des Erben keinen Zugriff auf die der Verwaltung des
Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstände haben.
[i]Beginn des Amts, ZeugniserteilungDas Amt
als Testamentsvollstrecker beginnt mit der Annahmeerklärung gegenüber dem
Nachlassgericht. Auf Antrag hat das Nachlassgericht einem
Testamentsvollstrecker ein Zeugnis über die Ernennung zu erteilen. Durch das
Zeugnis kann der Nachweis der Annahme des Testamentsvollstreckeramts erbracht
werden. Der Testamentsvollstrecker hat sodann den Nachlass in Besitz zu nehmen
und di...
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