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JStG 2024: Steuerverschärfung für ausländische Alterseinkünfte
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3112Der vom Bundestag am beschlossene Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) sieht ab dem Jahr 2025 weitreichende Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Zahlungen aus ausländischen Altersvorsorgeverträgen vor. Diese Änderungen betreffen insbesondere Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen, die [i]Eckardt in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner/Geserich, EStG, 9. Aufl. 2024, § 22, NWB XAAAJ-52165 während der Ansparphase im Ausland steuerlich gefördert wurden. Bisher wurden solche Einkünfte, die nur auf im Ausland geförderten Beiträgen beruhen, in Deutschland unter bestimmen Umständen in Gänze steuerfreigestellt oder nur anteilig besteuert. Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen sollen diese Einkünfte vollständig der nachgelagerten Besteuerung unterliegen. Nach Ansicht des Gesetzgebers führt die bisherige Regelung zu einer ungerechtfertigten Besserstellung von Empfängern ausländischer Vorsorgeleistungen im Vergleich zu inländischen Pensionszahlungen. Letztere werden bereits vollumfänglich besteuert, wenn die Beiträge während der Ansparphase steuerlich gefördert wurden.
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Bestimmte ausländische Pensionspläne im Fokus
[i]JStG 2024: Erweiterung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG für Leistungen aus ausländischen VersorgungseinrichtungenDie Neuregelung betrifft insbesondere...