Lohnsteuer | Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2024 (BMF)
Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025 bekanntgemacht.
Hintergrund: Gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 EStG ist das BMF ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Der Ausdruck hat das Format Deutsche Industrie Norm (DIN) A 4. Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.
Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben v. 5.9.2024 (BStBl I S. 1255) zu beachten.
Das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025 ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
FAAAJ-78082