Online-Nachricht - Mittwoch, 30.10.2024

Lohnsteuer | Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2024 (BMF)

Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025 bekanntgemacht.

Hintergrund: Gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 EStG ist das BMF ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen.

Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Der Ausdruck hat das Format Deutsche Industrie Norm (DIN) A 4. Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.

  • Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben v. 5.9.2024 (BStBl I S. 1255) zu beachten.

Hinweis:

Das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025 ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
FAAAJ-78082