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Unternehmensidentität bei Anwachsung einer KG auf eine GmbH für Zwecke der Nutzung des übernommenen Gewerbeverlusts
Der III. Senat des BFH musste in seinem Urteil vom erstmals zu der kontrovers diskutierten Frage Stellung nehmen, inwieweit der Fortbestand eines zum Vorjahresende bei einer Kapitalgesellschaft festgestellten Gewerbeverlusts, den sie aufgrund einer Anwachsung von einer Personengesellschaft übernommen hatte, auch bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft von dem Kriterium der Unternehmensidentität abhängig bleibt (, NWB AAAAJ-74514). Die Weiterveräußerung des verlustverursachenden Geschäftsbereichs im Wege eines asset deals nach der Anwachsung lässt laut BFH die für die Nutzung des Gewerbeverlusts gem. § 10a GewStG erforderliche Unternehmensidentität unberührt. Der Gewerbeverlust entfällt dadurch nicht. Der Beitrag geht einleitend auf die rechtlichen Grundlagen der gewerbesteuerlichen Verlustnutzung ein, gefolgt von einer Zusammenfassung und Analyse des BFH-Urteils.
Sachverhalt
Die Klägerin ist eine GmbH. Bis einschließlich dem Jahr 2010 war sie alleinige Kommanditistin einer GmbH & Co. KG (KG) und hielt 100 % der Kapitaleinlage. Komplementärin ohne Kapitaleinlage war die B-GmbH. Für die KG war zum ein vortrags...