Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerliche Fallstricke bei Pflichtteilsverzichten zwischen Geschwistern gegen Abfindung
In der Praxis kommt es bei Vermögensübergaben immer wieder vor, dass von mehreren Geschwistern nur ein Kind z. B. den Betrieb erhält und dieses an seine Geschwister eine Abfindung zahlt, da diese auf ihre Pflichtteilsansprüche verzichten und ansonsten benachteiligt wären. Hierzu hat der BFH unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass in denjenigen Fällen, in welchen vor dem Erbfall für einen Erb- oder Pflichtteilsverzicht eine Abfindung bezahlt wird, künftig nicht mehr das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem künftigen Erblasser und dem Verzichtenden maßgeblich sein soll, sondern auf die Verhältnisse zwischen den an der Verzichtsvereinbarung Beteiligten abzustellen ist. Michael Bisle stellt diese Rechtsprechungsgrundsätze dar und gibt Praxishinweise.
Kernaussagen
Bei einem Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung sollten in der Praxis vor dem Hintergrund der geänderten Rechtsprechung des BFH stets auch die schenkungsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt werden.
Danach richtet sich die Besteuerung der Abfindung, die ein künftiger gesetzlicher Erbe an einen anderen Erben für den Verzicht auf ...