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NWB-EV Nr. 11 vom Seite 338

Nachfolgebedingte Änderung mittelständischer Konzernstrukturen

Ein steuerliches Muss?

Dr. Christian Reiter und Veronika Hell

Im Rahmen einer Vermögensnachfolge auf die nächste Familiengeneration erfordert insbesondere die Übertragung von unternehmerisch gebundenem Betriebsvermögen eine präzise zeitliche Planung im Vorgriff auf die Schenkung (bzw. einen potenziellen Todesfall, sofern hier noch vorgelagerte Schritte möglich sind).

Werden in diesem Kontext Konzernstrukturen geschickt neu aufgebaut oder umgebildet, kann die Steuerbelastung erheblich gemindert werden. Dieses Vorgehen soll anhand der folgenden drei Beispiele illustriert werden.

Anderenfalls kann es bei fehlender vorheriger Abstimmung des Vorgehens zu hohen Steuerbelastungen kommen.

Kernaussagen
  • Die unentgeltliche Übertragung mehrheitsvermittelnder Anteile an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften zu Gunsten von im Ausland steuerlich ansässigen Erwerbern kann zur steuerpflichtigen Entstrickung etwaiger stiller Reserven in Deutschland führen. Die resultierende Steuerbelastung kann durch die Implementierung einer Managementholding in Form einer Personengesellschaft reduziert werden.

  • Bei Finanzierungsvorgängen im Unternehmen sollte auf Gesellschafterebene berücksichtigt werden, dass die (externe) Einlage von Geldmitteln – auch durch die „Kette“ – erbschaftsteuerlich nicht begünstigte junge Finanzmittel nach sich ziehen kann. Insoweit kann die Darlehensgewährung auch in mittelbaren Konzernstrukturen eine hilfreiche Alternative sein.

  • Schließlich kann die Abspaltung von Teilbetrieben aus Kapitalgesellschaften im Konzern vor einer unentgeltlichen Übertragung steuerlich sinnvoll sein, um in vollem Umfang die erbschaftsteuerliche Begünstigung für Betriebsvermögen gem. §§ 13a bis c ErbStG in Anspruch nehmen zu können.

I. Fall 1

1. Sachverhalt

Der seit 20 Jahren in Deutschland wohnende W hält eine Beteiligung an der G-GmbH i. H. von 5 % in seinem steuerlichen Privatvermögen. Die übrigen Anteile hält der Mehrheitsgesellschafter M, der jedoch bewusst keine operative Funktion in der G-GmbH ausüben möchte. W agiert daher als alleiniger Geschäftsführer und bestimmt in Abstimmung mit M u. a. die Geschäftsstrategie auf Ebene der G-GmbH. Die G-GmbH hat ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in München. W möchte im Falle seines Todes seine Anteile an der G-GmbH an seinen Sohn S vererben. S ist aufgrund seines Studiums bereits vor 15 Jahren nach Frankreich gezogen und hat nicht vor, nach Deutschland zurückzukehren. W überlegt nun, welche steuerlichen Folgen sich im Rahmen der Erbschaft ergeben würden und ob sich Umstrukturierungsmaßnahmen lohnen würden.

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 5
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