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Bundestag beschließt Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
Der Bundestag hat am den Entwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (BT-Drucks. 20/12783, 20/13084, 20/13328 Nr. 7) in der (unveränderten) Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 20/13397) beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, hat jedoch bisher keine Einwände geäußert.
Danach soll der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer für das Jahr 2024 um 180 € auf 11.784 € steigen. Der steuerliche Kinderfreibetrag soll um 228 € auf 6.612 € steigen.
Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit der Erhöhung damit, dass zum die Leistungen im Sozialrecht stärker gestiegen sind als noch 2022 im Existenzminimumbericht prognostiziert.