Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Klärungsbedürftigkeit hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen
(1) Die Frage, ob sich die Grundsätze zur Vereinbarkeit der nach der AO festzusetzenden Zinsen mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG (, 1 BvR 2422/17, NWB TAAAH-87096, BVerfGE 158 S. 282) auch auf Säumniszuschläge übertragen lassen, hat keine grds. Bedeutung mehr. (2) In der Rechtsprechung des S. 848BFH ist geklärt, dass auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau gegen die in § 240 Abs. 1 Satz 1 AO festgelegte Höhe des Säumniszuschlags keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (, NWB GAAAJ-33344, BStBl 2023 II S. 304, Rz. 38 ff.; vom - VII R 55/20, NWB OAAAJ-36597, BStBl 2023 II S. 621, Rz. 19 ff.; vom - X R 30/21, NWB RAAAJ-56561, BStBl 2024 II S. 215, Rz. 51 f.). (3) Durch diese – im Hauptsacheverfahren ergangenen – Entscheidungen sind die verschiedentlich geäußerten Zweifel hinsichtlich der Verfassungsmäßigkei...