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Umsatzsteuer | Beurteilung von Kartellschadensersatz
Das BMF hat zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Kartellschadensersatz Stellung genommen. Danach sind Zahlungen von Vergleichsbeträgen des Schädigers an den Geschädigten zum Ausgleich eines Kartellschadens echter Schadensersatz (, NWB XAAAJ-77253).
Demgemäß wird der UStAE in Abschnitt 1.3 Abs. 9 wie folgt geändert:S. 845
In Nr. 3 wird der Punkt am Satzende durch ein Semikolon ersetzt.
Nach Nr. 3 wird folgende Nr. 4 angefügt: „Zahlungen von Vergleichsbeträgen des Schädigers an den Geschädigten zum Ausgleich eines Kartellschadens (Kartellschadensersatz).“
Hinweis: Das Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Für Zahlungen von Kartellschadensersatz vor dem wird es nicht beanstandet, wenn der Zahlungsverpflichtete und d...