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Homeoffice und mobiles Arbeiten aus der einkommensteuerlichen Perspektive
Das Arbeiten in den „eigenen vier Wänden“ hat pandemiebedingt gerade in den letzten Jahren regen Zulauf erfahren und wird auch wohl künftig stärker in den Fokus treten als bisher. Der Gesetzgeber hat infolgedessen einige steuerliche Neuerungen eingeführt. In seinem Schreiben vom hat sich das BMF zu offenen Fragen betreffend der ertragsteuerlichen Beurteilung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c, § 9 Abs. 5 Satz 1 und § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 4 EStG geäußert und wichtige Antworten geliefert. Im Beitrag wird zunächst erläutert, wie sich Homeoffice von mobiler Arbeit begrifflich abgrenzen lässt. Anschließend wird erörtert, welche Kosten im Homeoffice oder bei mobiler Arbeit einkommensteuerlich abzugsfähig sind und was hierbei zu berücksichtigen ist.
Einordnung
Beim Homeoffice erbringt der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung an einem eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs. Das Homeoffice befindet sich in der Regel am Wohnort des Arbeitnehmers. Seitens des Arbeitgebers besteht die Verpflichtung, den Arbeitsplatz so einzurichten, dass dieser den gesetzlichen Vorgab...