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Kurzfassung zum Beitrag von Warnke/Müller, StuB 20/2024 S. 787

Auslegung und Klarstellung der Regulierung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Lina Warnke und Prof. Dr. Stefan Müller

Bereits seit diesem Jahr werden große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten die Richtlinie zu Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive; CSRD) anwenden müssen. Ab dem Jahr 2025 kommen europaweit sukzessive tausende von Unternehmen hinzu. Im Zuge der erstmaligen Anwendung bzw. der Vorbereitung auf diese sind sowohl für Unternehmen als auch Berater und Prüfer noch viele Fragen offen. Um diese zu adressieren, hat die EU-Kommission nun einen Entwurf für eine Mitteilung zur Auslegung bestimmter Rechtsvorschriften bzgl. der Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht, der insgesamt 90 Frequently Asked Questions (FAQ) umfasst.

Einordnung

Bis 2050 klimaneutral zu sein, das ist nur eines der ambitionierten Umweltziele der EU. Um dieses und weitere Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, sind in den vergangenen Jahren einige Regulierungen auf europäischer Ebene verabschiedet bzw. auf den Weg gebracht worden. Darunter auch die Überarbeitung und Erweiterung der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese soll zum einen die Verfügbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen erhöhen, die wiederum vermehrt in u...

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