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FG Hamburg 15.05.2024 2 K 76/22, Kommentierte Nachricht

Gewerbesteuer | Keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Mitvermietung einer Paletten-Förderanlage

Die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG wird nicht gewährt, wenn die Vermietungsgesellschaft neben der zweigeschossigen Lagerhalle, in der bereits ein Lastenaufzug vorhanden ist, zusätzlich noch eine Paletten-Förderanlage mitvermietet, die die beiden Geschosse miteinander verbindet und den Transport der per Lkw angelieferten Paletten mit einer größeren Kapazität als der Lastenaufzug ermöglicht.

Nach dem FG Hamburg stellt die Paletten-Förderanlage eine Betriebsvorrichtung dar, deren Vermietung nach der bis einschließlich 2020 bestehenden Gesetzeslage gewerbesteuerlich schädlich war.

[i]Mitvermietung war kein unschädliches NebengeschäftDie Mitvermietung der Paletten-Förderanlage war kein unschädliches Nebengeschäft, da es kein zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung...

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Keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Mitvermietung einer Paletten-Förderanlage

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