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Umsatzsteuer kompakt
Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Unternehmenszersplitterung (FG)
Es liegt keine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen im Sinne von § 1 Abs. 1a UStG vor, wenn ein zuvor von einem Unternehmer betriebenes Unternehmen aufgeteilt und an eine Vielzahl von Erwerbern veräußert wird.
Hintergrund: Gem. § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG unterliegen die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen nicht der Umsatzsteuer. Voraussetzung für die Geschäftsveräußerung ist gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 UStG, dass ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht wird. In diesem Fall tritt der erwerbende Unternehmer an die Stelle des Veräußerers, § 1 Abs. 1a Satz 3 UStG.
Sachverhalt: Die Klägerin betrieb in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG auf von ihr gepachteten Flächen einen Solarpark. Den von ihr produzierten Solarstrom speiste die Klägerin auf der Grundlage eines von ihr mit einer Netzbetreiberin und einer Direktvermarkterin geschlossenen Netzanschluss- und Einspeisevertrages in das ...