Online-Nachricht - Mittwoch, 16.10.2024

Gesetzgebung | Höhere Steuerfreibeträge beschlossen (hib)

Rückwirkend für das Jahr 2024 sollen der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer um 180 € auf 11.784 € steigen und der steuerliche Kinderfreibetrag um 228 € auf 6.612 €. Den entsprechenden Entwurf eines "Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024" hat der Finanzausschuss des Bundestags am gebilligt (BT-Drucks. 20/12783).

Aus der SPD-Fraktion wurde in der knappen Debatte im Ausschuss darauf hingewiesen, dass es sich um ein verfassungsrechtliches Gebot halte. Dem stimmte die CDU/CSU-Fraktion zu, kritisierte jedoch, dass die Erhöhung der Freibeträge erst so spät im Jahr komme. Das stelle eine bürokratische Belastung für die Unternehmen dar. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach hingegen von einer rechtzeitigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs.

Solange die FDP in einer Regierung sei, würden auch die Tarifeckwerte in der Einkommensteuer verschoben, machte die FDP-Fraktion deutlich. Der Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes (BT-Drucks 20/12778) mit den entsprechenden Regelungen stand jedoch am Mittwoch nicht mehr auf der Tagesordnung des Ausschusses.

Die AfD-Fraktion forderte eine Dynamisierung in Richtung eines "Steuertarifs auf Rädern" zum Ausgleich der sog. Kalten Progression. Aus Sicht der Gruppe Die Linke ist das Existenzminimum zu niedrig angesetzt.

Für den Gesetzentwurf zur Erhöhung der steuerlichen Freibeträge stimmten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Gruppe Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich.

Hinweis:

Das Gesetz soll am in 2./3. Lesung im Bundestag beschlossen werden. Danach muss der Bundesrat noch zustimmen. Die Länderkammer hat ihre Zustimmung bereits signalisiert (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 8.10.2024, BR-Drucks. 375/24 (Beschluss))

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 706 (il)

Fundstelle(n):
GAAAJ-77143