Berufsrecht | Steuerberatervergütung soll steigen (BMF)
Das BMF hat am den Entwurf einer "Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung sowie zur Änderung weiterer Verordnungen im Recht der steuerberatenden Berufe" veröffentlicht. Damit sollen u.a. die Gebühren an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Hintergrund: Steuerberatungskanzleien haben in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg der Personal- und Sachkosten verzeichnet. Die in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vorgesehenen Gebühren, die zuletzt am erhöht wurden, berücksichtigen diesen Kostenanstieg überwiegend nicht. Damit Steuerberater und Steuerbevollmächtigte weiterhin einen sachgerechten Beitrag zur Steuerrechtspflege leisten können, sollen die Gebühren an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Darüber hinaus hat sich zuletzt vermehrt gezeigt, dass in der Prüfungsordnung für die Steuerberaterprüfung, die den Ersten Teil der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) darstellt, Änderungs- und Ergänzungsbedarf besteht. Zudem soll in der DVStB eine Anpassung zur Ermöglichung der vollständigen Digitalisierung des Bestellungsverfahrens zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater vorgenommen werden und es sollen dort kohärente Ausschlussgründe für die Berufshaftpflichtversicherung von Steuerberaterinnen und Steuerberatern geschaffen werden.
Schließlich endet nach den Vorgaben der Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) am die Möglichkeit der Nutzung des Mitgliedsausweises der zuständigen Steuerberaterkammer zur Authentisierung der Übermittlung von Dokumenten mit einer nicht-qualifizierten elektronischen Signatur über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach. Dies würde bei gleichbleibender Rechtslage in einigen wenigen Fallkonstellationen dazu führen, dass Steuerberatern kein geeignetes Authentisierungsmittel mehr zur Verfügung steht.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
Erhöhung der Wertgebühren um sechs Prozent und eine Erhöhung der mittleren Betragsrahmengebühr für die Lohnbuchführung um etwa neun Prozent vor. Bei der Zeitgebühr soll die Berechnungseinheit sach- und interessengerecht ausgestaltet und zugleich der mittlere Gebührensatz um neun Prozent angehoben werden.
Zudem sollen das Tage- und Abwesenheitsgeld für Geschäftsreisen von Steuerberaterinnen und Steuerberatern an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angeglichen und einheitliche Regelungen für den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen geschaffen werden sowie die bestehenden Beschränkungen bei Pauschalvergütungen entfallen.
Schließlich sollen aus Gründen der Rechtsklarheit vereinzelt neue Gebührentatbestände in die StBVV aufgenommen werden.
Im Übrigen sollen in der StBVV und in der DVStB verschiedene Verbesserungen sowie Klarstellungen und Anpassungen mit lediglich geringfügigen Auswirkungen vorgenommen werden.
In der StBPPV soll die Möglichkeit der Nutzung des Mitgliedsausweises der zuständigen Steuerberaterkammer zur Übermittlung von Dokumenten mit nicht-qualifizierter Signatur über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach bis verlängert werden.
Der Verordnungsentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
EAAAJ-76672