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Optionen zur Betriebsaufgabe ohne Einmalzahlung
In der STFAN-Ausgabe 07/2024 wurden bereits die steuerlichen Konsequenzen aus der Veräußerung oder der Aufgabe eines Betriebs vorgestellt – beschränkt auf die Veräußerung gegen eine fixe Einmalzahlung. Der folgende Beitrag stellt nunmehr weitere Möglichkeiten der Betriebsveräußerung oder dessen unentgeltlicher Übertragung und deren steuerliche Folgen dar.
Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge
Oftmals werden statt der Vereinbarung einer Einmalzahlung Veräußerungspreise in Form lebenslanger wiederkehrender Bezüge vereinbart. In diesen Fällen besteht für den Veräußerer ein Wahlrecht, entweder den Kapitalwert der Rente zum Zeitpunkt der Betriebsveräußerung oder die Rentenzahlungen als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern.
Wählt der Veräußerer die Sofortversteuerung, besteht die Möglichkeit, die steuerlichen Vergünstigungen der §§ 16 Abs. 4 und 34 EStG geltend zu machen. Anderenfalls erfolgt die Versteuerung über einen längeren Zeitraum mit dem individuellen Steuersatz.
Im Falle der Sofortversteuerung ist die Differenz zwischen dem kapitalisierten Barwert der Rente und dem steuerlichen Kapitalkonto (nach Abzug der Veräußerungskosten) im Zeitpunkt der Veräu...