Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Berlin-Brandenburg 09.07.2024 8 K 8027/21, Kommentierte Nachricht

Gewerbesteuer | Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten bei Kongressveranstalter

Ein Unternehmer, der Tagungen für Kongressveranstalter organisiert und hierfür Zimmer, Veranstaltungsräume, technische Ausstattung und Leistungen bucht, muss diese Aufwendungen gewerbesteuerlich nicht hinzurechnen. Denn die angemieteten Räume und die angemietete technische Ausstattung gehören nicht zum fiktiven Anlagevermögen, sondern sind fiktives Umlaufvermögen.

Die Klägerin buchte im Streitjahr 2011 im eigenen Namen insbesondere in sogenannten Konferenzhotels Zimmer, Veranstaltungsräume, technische Ausstattung und Leistungen (Verpflegung, Beförderungsleistungen). Die Kunden der Klägerin waren die Veranstalter der Kongresse. Das Finanzamt rechnete die Mieten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG dem Gewinn hinzu.

[i]Klägerin war für Kongressveranstalter tätig und stellte „Kongresspakete“ zusammenNach Auffassung des Finanzgerichts setzte der Geschäftszweck de...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten bei Kongressveranstalter

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen