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Rechtsunsicherheiten bei Reihengeschäften nach § 3 Abs. 6a UStG und die Auswirkungen auf CO2 Emissionen
Reihengeschäfte sind komplexe Lieferketten, bei denen Waren nacheinander von mehreren Unternehmern an verschiedene Abnehmer verkauft werden, die Ware jedoch direkt vom ersten Lieferanten zum letzten Abnehmer in der Kette transportiert wird. Diese Geschäfte sind umsatzsteuerrechtlich besonders kompliziert, da bestimmt werden muss, welche der Lieferungen als bewegte Lieferung gilt, die dem Transport zugeordnet wird, und welche Lieferungen als ruhende Lieferungen gelten, die nicht dem Transport zugeordnet werden.
I. Allgemeines
Ein Reihen- oder Streckengeschäft ist prinzipiell auch unter dem Aspekt der Vermeidung von CO2-Emissionen ein guter Ansatz. Durch die unmittelbare Warenbewegung vom ersten Lieferanten zum letzten Abnehmer werde unnötige Transportwege vermieden.
Unternehmen A (Sitz in München) verkauft 100 Fahrräder an Unternehmen B (Sitz in Hamburg). Die Fahrräder sind letztlich für das Unternehmen C in Italien (Sitz in Rom) bestimmt. Veranlasst A den Transport der Fahrräder direkt von München nach Rom z. B. per Spedition, hat dies erhebliche umsatzsteuerrechtliche Nachteile für das Unternehmen B mit Sitz in Hamburg.
Das Beispiel z...