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USt direkt digital Nr. 19 vom Seite 4

Stromlieferungen an Mieter als Nebenleistung und Vorsteuerabzug

Prof. Dr. Peter Mann

Bereits mit , hatte der BFH entschieden, dass die Lieferung von Wärme an Mieter eine steuerfreie Nebenleistung zur Vermietung einer Wohnung ist. Folglich hat er einen Vorsteuerabzug aus der Anschaffung einer neuen Heizungsanlage nicht zugelassen. Offen war bisher noch die Frage, wie Stromlieferungen im Rahmen eines steuerfreien Wohnungsmietverhältnisses zu beurteilen sind. In der vorliegenden Entscheidung setzt sich der BFH mit dieser Frage auseinander.

I. Leitsätze

Bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbständige umsatzsteuerpflichtige Leistung, die zum Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen berechtigt, da kraft Gesetzes für den Mieter die Möglichkeit besteht, den Stromanbieter frei zu wählen, und die Stromlieferung getrennt und nach individuellem Verbrauch abgerechnet wird (Abgrenzung zum , BStBl 2024 II S. 503, zum Vorsteuerabzug für die Lieferung einer Heizungsanlage).

II. Sachver...

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