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PiR Nr. 10 vom Seite 269

Zahlungsströme aus Supplier Finance Arrangements

Reverse Factoring in der Kapitalflussrechnung

Prof. Dr. Carsten Theile

Im Mai 2023 hatte der IASB die „Amendments to IAS 7 and IFRS 7 „Supplier Finance Arrangements“ veröffentlicht, die von der EU im Mai 2024 übernommen worden sind. Wer gehofft hatte, Klarheit über den bilanziellen Ausweis und die Abbildung der Zahlungsströme solcher Vereinbarungen in der Kapitalflussrechnung zu erhalten, sieht sich getäuscht: Statt die Vielfalt möglicher Lösungen einzudämmen, führt die Standardänderung lediglich zu neuen Anhangangaben. Auf der Regelebene kann insoweit nur auf eine zahlreiche Freiheitsgrade offerierende Agenda-Entscheidung des IFRS IC aus Dezember 2020 zurückgegriffen werden. Auf deren Basis hatte das IDW RS HFA 50 Modul IAS 1 M1 im Oktober 2021 veröffentlicht. Die nun vorliegende Standardänderung des IASB hat das IDW zum Anlass genommen, das Modul zu überarbeiten: Die Kommentierungsfrist des Entwurfs eines IAS 1 M1 n. F. endete am . In diesem Beitrag steht die Abbildung der Zahlungsströme aus „Supplier Finance Arrangements“ im Mittelpunkt. Dazu sind solche Vereinbarungen kurz abzugrenzen und die Möglichkeiten ihres bilanziellen Ausweises zu erörtern.

I. Abgrenzung von Supplier Finance Arrangements

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