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BFH Urteil v. - II B 3/99 BStBl 1999 II S. 834

Gesetze: GrEStG 1983 § 5 Abs. 2

Ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen Grundstücksübertragung und Aufgabe oder Minderung der Gesellschafterstellung ist auch dann gegeben und führt zur Versagung der Anwendung des § 5 Abs. 2 GrEStG 1983, wenn im Zeitpunkt der Grundstücksübertragung die Abrede zur Veränderung der Gesellschafterstellung bereits bestand

Leitsatz

Die Grundstücksübertragung auf eine Gesamthand kann auch dann mit einer Aufgabe oder Minderung der Gesellschafterstellung des bisherigen Alleineigentümers zeitlich und sachlich zusammenhängen und daher von der Anwendung des § 5 Abs. 2 GrEStG 1983 ganz oder teilweise ausgeschlossen sein, wenn beides nicht Teil eines einzigen, in seinen einzelnen Elementen aufeinander abgestimmten Plans ist. Es reicht aus, daß die Grundstücksübertragung zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die Veränderung der Gesellschafterstellung des bisherigen Alleineigentümers bereits zwischen den Gesamthändern abgesprochen war.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 834
BB 2000 S. 136 Nr. 3
BB 2000 S. 810 Nr. 16
BFH/NV 2000 S. 151 Nr. 1
INF 2000 S. 125 Nr. 4
FAAAA-96681

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BFH, Urteil v. 04.08.1999 - II B 3/99

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