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Innergemeinschaftlicher Erwerb
Auffrischung der Grundlagen
Innereuropäische Warenbewegungen zwischen Unternehmen stellen mittlerweile einen großen Teil des europäischen Warenverkehrs dar. Besonderheit in solchen Fällen ist aus umsatzsteuerlicher Sicht, dass diese nicht wie ein nationaler Umsatz zu beurteilen sind, sondern darüber hinaus weitere Regelungen Berücksichtigung finden müssen, um die korrekten umsatzsteuerlichen Folgen zu ziehen. So ist im Grundfall davon auszugehen, dass der Erwerber eine sog. Erwerbsbesteuerung durchzuführen hat, während der Lieferer i. d. R. eine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen kann. Im System des europäischen Mehrwertsteuerrechts stellen der innergemeinschaftliche Erwerb und die innergemeinschaftliche Lieferung ein Zusammenspiel dar, welches erforderlich ist, um die beabsichtigte Besteuerung im Bestimmungsland sicherzustellen. Die Grundlagen der beiden Systeme finden sich für den innergemeinschaftlichen Erwerb im nationalen Umsatzsteuerrecht auf der einen Seite in § 1 Abs. 1 Nr. 5 i. V. mit § 1a UStG. Auf der anderen Seite steht im nationalen Steuerrecht die innergemeinschaftliche Lieferung, welche in § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. mit § 6a UStG normiert wurde.
I. Vorbemerkungen
Das Zusammenwirken der beiden Normen stellt sich in ...