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Immobilien in der Umsatzsteuer
Auffrischung der Grundlagen
Immobilienveräußerungen können gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbare Umsätze sein. Während der Leistende stets Unternehmer sein muss, kann der Leistungsempfänger auch als Nichtunternehmer bzw. Privatperson auftreten. Dabei ist insbesondere relevant, ob das Grundstück dem unternehmerischen bzw. wirtschaftlichen Bereich des Veräußerers und Erwerbers zuzuordnen war bzw. ist. Im Grundsatz – und sofern keine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG vorliegt – sind Immobilienumsätze dann gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfreie Umsätze. Von diesem Grundsatz kann jedoch abgewichen werden, sofern zulässigerweise zur Steuerpflicht gem. § 9 Abs. 1 und 3 UStG optiert wird – genauso wie dies in der laufenden Nutzung durch § 9 Abs. 1 und 2 UStG ermöglicht wird. Dann findet auf die Umsätze der Regelsteuersatz des § 12 Abs. 1 UStG i. H. von 19 % Anwendung. Da die Option zur Steuerpflicht bei Immobilienumsätzen stets im Einzelfall zu beurteilen ist, kann eine wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit nicht pauschal bejaht werden. Zu beachten sind insoweit auch die Folgen einer entsprechenden Berichtigung von Vorsteuerbeträgen nach § 15a UStG, sofern es innerhalb von zehn Jahren zu einer relevanten Nutzungsänderung kommt.
I. Vorbemerkungen
Während einerseits bereits aus den Veräußerungs- bzw. Anschaffungsv...