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Ein zweites Jahressteuergesetz 2024? Aus dem JStG II 2024 wird das Steuerfortentwicklungsgesetz
Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines „Steuerfortentwicklungsgesetzes“ (als Referentenentwurf noch „Zweites Jahressteuergesetz 2024“) und eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 beschlossen. Mit diesen Gesetzen sollen notwendige Entlastungen bei der Einkommensteuer sowie eine Vielzahl verschiedener Einzelmaßnahmen umgesetzt werden.
Das Steuerfortentwicklungsgesetz (zunächst Zweites Jahressteuergesetz 2024) soll dazu dienen, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um inflationsbedingte Mehrbelastungen abzumildern und Anreize für Investitionen durch Verbesserung von Abschreibungsmöglichkeiten zu schaffen. Kernpunkte des Steuerfortentwicklungsgesetzes sind:
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Änderung | Paragraf | Anwendungszeitpunkt |
Einkommensteuer | ||
Erweiterung der Abschreibungsmöglichkeiten für geringwertige Wirtschaftsgüter | Ab dem | |
Verlängerung der degressiven AfA | Ab dem | |
Anpassung des Einkommensteuertarifs | Ab dem | |
Einführung eines Faktorverfahrens anstelle der Steuerklassen III und V | Ab dem | |
Erhöhung des Kindergeldes auf 255 € pro Kind | Ab dem | |
Aufhebung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei ... |