Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verweigerte Unterzeichnung des Jahresabschlusses nach § 245 HGB und § 245 HGB-RegE – Folgen für den Bestätigungsvermerk
I. Sachverhalt
Prüfer Paul Panitz prüft den Jahresabschluss der Josef Lichtenfeld GmbH, Lüdenscheid. Die Gesellschaft hat zwei Familienstämme; jeder Stamm stellt einen Geschäftsführer.
Pauls Prüfung ist fast beendet. Die Auslieferung von Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk steht an. Jetzt „verweigert“ der technische Geschäftsführer die Unterzeichnung des Jahresabschlusses. Die Vollständigkeitserklärung des kaufmännischen Geschäftsführers liegt vor.
Die Zeit drängt: Die Gesellschaft ist bestandsgefährdet.
II. Fragestellung
Wie ist das Ergebnis der Prüfung bei „verweigerter“ Unterzeichnung: uneingeschränkter, eingeschränkter oder versagter Bestätigungsvermerk?