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Steuerliche Fallstricke einer Aufwärtsverschmelzung
Die Aufwärtsverschmelzung, d. h. die Verschmelzung einer Tochtergesellschaft auf deren Muttergesellschaft zur Aufnahme, kann insbesondere in Konzernstrukturen sinnvoll erscheinen, um die Verkürzung von mehrstufigen Beteiligungsketten zu erreichen. Die umwandlungssteuerrechtliche Behandlung ist abhängig von der Rechtsform und dem Besteuerungsregime der beteiligten Rechtsträger. Neben der ertragsteuerlichen Einordnung eines solchen „Up-Stream-Mergers“ sind zugleich die Auswirkungen auf darüber hinaus betroffene steuerliche Themenfelder im Blick zu behalten.
Einordnung
Die steuerliche Einordnung der Aufwärtsverschmelzung ist weitestgehend umstritten. Im Kern des Diskurses stehen die Behandlung des Umwandlungsvorgangs als Veräußerung sowie die steuerlichen Wirkungen des Vermögensübergangs zwischen den beteiligten Rechtsträgern und der Untergang der Beteiligung an der übertragenden Tochtergesellschaft. Von zentraler Bedeutung ist dies aus ertragsteuerlicher Sicht für die Verletzung von Sperrfristen sowie den Untergang von Verlusten. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Behandlung als Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile i. S. von § 22 UmwStG und die ...