Online-Nachricht - Montag, 30.09.2024

Gesetzgebung | Gesetz zu Anwalts-, Notar- und Steuerberaterkammern passiert Bundesrat

Das "Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften" hat am den Bundesrat passiert. Die Länderkammer hat beschlossen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drucks. 417/24 (Beschluss)).

Das Gesetz verfolgt insbesondere das Ziel, den regionalen Notar- und Rechtsanwaltskammern, der Bundesnotarkammer (BNotK), der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), der Patentanwaltskammer (PAK) und der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) die Möglichkeit einzuräumen, Versammlungen künftig in hybrider oder virtueller Form abzuhalten. Die getroffenen Regelungen sollen lediglich die Mindestvoraussetzungen für hybride und virtuelle Versammlungen festlegen; die weitere Ausgestaltung soll den Kammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts selbst überlassen bleiben.

Ferner sieht das Gesetz eine Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) vor, mit der einer drohenden Überlastung der Aufsichtsbehörden und des Berufsgerichts entgegengewirkt werden soll. Außerdem sollen Anpassungen in weiteren Punkten des Berufsrechts der rechtsberatenden Berufe erfolgen. Das Gesetz zielt damit auch insgesamt auf die rechtzeitige Erreichung von Ziel 16 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ab.

Quelle: Bundesrat online, Tagesordnungspunkt 7 zur 1047. Sitzung des Bundesrates (il)

Fundstelle(n):
YAAAJ-76139