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Optimierung des gemeinschaftlichen Testaments mit flexiblen Vermächtnislösungen
Die häufigste Form des Testaments in Deutschland ist nach Auskünften vieler Notare und Umfragen das gemeinschaftliche Testament in Form des sog. „Berliner Testaments“. Mehr als 50 % der vorhandenen Testamente sind nach Schätzungen und Umfragen sog. Berliner Testamente!
Kernaussagen
Gemeinschaftliche Testamente, insbesondere in Form des „Berliner Testaments“ haben bei größeren Vermögen steuerliche Nachteile.
Vermächtnisse als Belastung können diese Nachteile ausgleichen.
Das „Supervermächtnis“ ist steuerlich anzuerkennen, wenn die Fälligkeit befristet ist.
Das vollkommen freie Supervermächtnis ist nicht zur steuerlichen Gestaltung geeignet, das in der Freiheit reglementierte Supervermächtnis führt zur steuerlichen Optimierung des gemeinschaftlichen Testaments. Dabei entscheidend ist sicherlich die individuelle auf den Einzelfall abgestimmte Gestaltung. Allerdings sind für die steuerliche Anerkennung die gesetzlichen Grenzen des § 6 Abs. 4 ErbStG zu beachten.
Damit funktioniert das völlig freie Supervermächtnis zur steuerlichen Optimierung dann nicht, wenn nicht ein spätester Erfüllungszeitpunkt festgesetzt ist. Besteht die M...