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Editorial
Liebe Leser:innen,
in dieser STFAN-Ausgabe greifen wir gleich drei aktuelle und interessante Urteile bzw. Verwaltungsanweisungen auf:
Die Abgrenzung zwischen beruflich und privat genutzter Kleidung ist häufig Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Wie ist aber das Kriterium der „typischen Berufskleidung“ bei Fashion-Influencer:innen und -Blogger:innen auszulegen? Diese Frage hatte das FG Niedersachsen zu entscheiden.
Auch bei Veranstaltungen erlangt das Internet immer größere Bedeutung. Ob Sport, Bildung, Kunst oder Kultur – digitale Angebote parallel zu oder anstelle von Präsenzveranstaltungen sind inzwischen gängige Praxis. Wie diese Online-Leistungen umsatzsteuerlich einzuordnen sind, hat das BMF mit Schreiben vom 29. April geregelt.
Und schließlich hat sich die Finanzverwaltung mit koordiniertem Ländererlass vom 24. Juni der jüngsten BFH-Rechtsprechung zur Grundsteuer angeschlossen. Damit haben Steuerpflichtige nunmehr unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, vom festgestellten Grundsteuerwert abzuweichen.
Herzliche Grüße
Ihre