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Vorsteuerabzug aus anwaltlicher Tätigkeit im Bußgeld- bzw. Kartellverfahren
(rechtskräftig)
Das FG Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob dem Vorsteuerabzug aus anwaltlichen Honorarrechnungen entgegensteht, wenn ein Unternehmen zur Abwendung von kartellrechtlichen Maßnahmen bzw. der Verhängung von Bußgeldern gegen das Unternehmen selbst nach §§ 30, 130 OWiG wegen Verletzung der Aufsichtspflichten, die zur Begehung von Steuerstraftaten aber auch Bestechungsdelikten führten, einen Rechtsanwalt beauftragt, weil gleichzeitig hiervon die in entsprechende Taten involvierten Geschäftsführer und Niederlassungsleiter im Zuge einer sogenannten Blockverteidigung profitierten. Blockverteidigung bedeutet, dass sich die Verteidiger aller von Straf- bzw. Bußgeldverfahren betroffenen Personen in ihrer Verteidigungsstrategie absprechen.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Dem Vorsteuerabzug aus dem anwaltlichen Honorar zur Abwehr eines Bußgeldes nach dem GWB gegen eine juristische Person wegen wettbewerbsbeschränkender Abreden steht nicht entgegen, wenn hierbei eine Blockstrategie vom Verteidiger der juristischen Person verfolgt wird, so dass eine Abstimmung mit den Verteidigern der Geschäftsführer bzw. Niederlassungsleiter der juristischen Person, die in die entsprechenden Taten verstrickt sind, erfo...