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BBK Nr. 19 vom

Zukünftige Rechtsprechung zur Kassenführung?

Wie die neue Form der Kassenführung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme Einfluss auf die Rechtsprechung der Finanzgerichte nehmen könnte

Patrick Krullmann und Tobias Teutemacher

Wir wollen heute ein wenig in die Glaskugel schauen: Während sich viele finanzgerichtliche Grundsatzentscheidungen zur Kassenführung aus den bisherigen zahlreichen Urteilen auf Veranlagungszeiträume vor 2017 bzw. 2020 beziehen, haben sich auf dem Gebiet der Kassenführung zwischenzeitlich wesentliche Änderungen ergeben.

Seit dem (um ganz genau zu sein, bereits seit dem ; denn am Tag davor wurde das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen veröffentlicht) gilt nunmehr die gesetzlich normierte Einzelaufzeichnungspflicht. Hinzu kommt, dass spätestens seit dem sämtliche elektronische Aufzeichnungssysteme (eAS), die über eine Kassenfunktion verfügen, mit einer gültigen, vom BSI zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (zTSE) ausgerüstet sein müssen. Und auch bei Nutzung solcher eAS gilt die explizit in § 146a Abs. 1 Satz 1 AO normierte Einzelaufzeichnungspflicht.

Sowohl die Betriebsprüfung als auch die steuerberatenden Berufe müssen sich jetzt verstärkt mit der Digitalisierung und den damit einhergehenden neuen Formen der Prüfung von Kasseneinzeldaten auseinandersetzen. Nicht nur neue oder sich weiterentwickelnde Prüfungsmethoden (Visualisierung...

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