Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Hessisches FG | Kindergeld für im Ausland studierende Kinder
Der Kläger ist der Kindsvater der 1999 geborenen A. Diese leistete v. bis zum ein freiwilliges soziales Jahr im Ausland (Drittstaat) ab. Vom bis zum hielt sich die A im elterlichen Haus in Deutschland auf. Am kehrte A in das Ausland zurück, wo sie anschließend ihr Studium begann. Während dieser Zeit zog A mit ihrem Freund in eine gemeinsame Wohnung, die von diesem angemietet worden war. Mit Bescheid v. hat die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung aufgehoben. Der Kläger gab daraufhin eine Erklärung zu den Verhältnissen seines volljährigen Kindes ab und beantragte erneut die Festsetzung von Kindergeld für A. Die Familienkasse lehnte dies mit der Begründung ab, dass A weder einen Wohnsitz noch ihren gewöh...