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Spannende Entwicklungen bei den (steuerberatenden) Berufsausübungsgesellschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2716Mit den Neuregelungen des Berufsrechts, die am in Kraft getreten sind, sind vor allem die Regelungen zur beruflichen Zusammenarbeit in Gesellschaften u. a. in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und im Steuerberatungsgesetz (StBerG) umfassend reformiert worden. Zudem wurde die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) mit Wirkung zum angepasst. Die Entwicklungen sind damit allerdings nicht abgeschlossen. Gerichte hatten bereits Gelegenheit, erste Rechtsfragen zur Berufsausübungsgesellschaft (BAG) zu klären. Und der Gesetzgeber hat schon weitere Neuerungen auf den Weg gebracht.
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Zulassung als Berufsausübungsgesellschaft
[i]AGH NRW hat bereits verschiedene Fälle entschiedenEine BAG mit einer Steuerberatungsgesellschaft als Gesellschafterin kann nach Ansicht des AGH NRW nicht als anwaltliche Beratungsgesellschaft zugelassen werden (vgl. § 59b Abs. 2 BRAO).
Wohl aber kann nach Ansicht des Gerichts eine GmbH als anwaltliche BAG zugelassen werden, auch wenn ihre alleinige Gesellschafterin eine sog. Haltegesellschaft ist, die „eigentlich“ nicht zur gemeinschaftlichen Berufsausübung befähigt ist. Durch die Berufsrechtsreform 2022 hat sich an der zuvor anerkannten Zulässigkeit der GbR als Haltegesellschaft nach dem Verständnis des Gericht...