Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Spannende Entwicklungen bei den (steuerberatenden) Berufsausübungsgesellschaften
Neue Rechtsprechung und erneute Gesetzesänderungen – auch zur Abschaffung der Doppelmitgliedschaft
Mit den Neuregelungen des Berufsrechts, die am in Kraft getreten sind (BGBl 2021 I S. 2363), sind vor allem die Regelungen zur beruflichen Zusammenarbeit in Gesellschaften u. a. im Steuerberatungsgesetz (StBerG) umfassend reformiert worden. Zudem wurde die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) mit Wirkung zum angepasst. [i]Günther, NWB 39/2022 S. 2787 Die Entwicklungen sind damit allerdings nicht abgeschlossen. Auch das Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften v. (BGBl 2023 I Nr. 64) brachte verschiedene Anpassungen des StBerG. Erste Rechtsfragen zur Berufsausübungsgesellschaft (BAG) wurden inzwischen bereits von den (Anwalts-)Gerichten geklärt. Zudem hat der Bundestag am das – nicht zustimmungsbedürftige – Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe (Entwurf v. , BT-Drucks. 20/8674) i. d. F. der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 20/12144 v. ) beschlossen. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Beitrag zeigt Auswirkungen auf die berufliche Praxis auf und be...