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Parkhaus als erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen
Nach dem stellt ein Parkhaus Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG dar (, NWB ZAAAJ-69751). Diese Grundsätze dürften nicht nur für Parkhäuser, sondern auch auf Hotels und Beherbergungsbetriebe anzuwenden sein.
Sachverhalt
Der Kläger war Alleinerbe seines Vaters (Erblasser). Die Erbeinsetzung erfolgte durch ein notariell beurkundetes Testament. Zum Nachlassvermögen gehörte das Einzelunternehmen des Erblassers. Dieses umfasste ein mit einem Parkhaus und einer Tankstelle bebautes Grundstück. Das Parkhaus hatte der Erblasser ursprünglich selbst betrieben. Anschließend verpachtete er es unbefristet an den Kläger. Die Einnahmen aus dem Pachtverhältnis führten beim Erblasser zu gewerblichen Einkünften nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Die Tankstelle, die 7,12 % der gesamten Bruttofläche des bebauten Grundstücks ausmachte, war bisher an eine GmbH verpachtet.
In seiner Erklärung zur Feststellung des Werts des Betriebsvermögens gab der Kläger an, es sei kein Verwaltungsvermögen vorhanden. Der Revisionsbeklagte (FA) stellte mit Feststellungsbescheid vom den Wert des Betriebsvermögens fest. Die Summe der gemeinen Werte der Vermögens...