Klopf, klopf: Die E-Rechnung in der Außenprüfung
Die E-Rechnung steht vor der Tür. Und zum Glück kennt Chat GPT bereits einen der berühmten Klopf-Klopf-Witze zum Thema. Diesen möchte ich Ihnen auf keinen Fall vorenthalten:
Klopf, klopf!
Wer ist da?
E-Rechnung.
E-Rechnung wer?
E-Rechnung – jetzt digital, damit du nie wieder Zettel suchst!
Ich lasse jetzt mal offen, wie witzig dieser „Witz“ wirklich ist, aber der Kern stimmt natürlich. Es geht weg von Papier hin zum Digitalen. Und gefühlt steht die E-Rechnung für viele Unternehmen plötzlich „vor der Tür“. Denn ab dem müssen sich deutsche Unternehmen darauf einstellen, standardisierte elektronische Rechnungen von Geschäftspartnern zu empfangen. Selbst versenden können müssen viele Unternehmen erst zum bzw. .
Die Vorgaben, die bei den E-Rechnungen zu erfüllen sind, sind so weitreichend, dass Unternehmen diese nicht „von jetzt auf gleich“ umsetzen können. Schließlich bedeutet E-Rechnung nicht nur, dass Rechnungen in einem digitalen Format „irgendwie“ verschickt bzw. empfangen werden. Vielmehr bedeutet es auch, interne Prozesse umzustellen. Schaut man sich allein den Rechnungseingang an, ergibt sich eine Vielzahl neuer Fragen: wer schaut wann in das Rechnungs-Postfach – gibt es eigentlich ein spezielles Rechnungs-Postfach, wie kann eine Vier-Augen-Kontrolle erfolgen, wie lege ich Rechnungen sinnvoll im System ab etc.
Ob es hier für die händische Prüfung – neben der Datensatzprüfung – ein von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestelltes Visualisierungstool geben wird, steht in den Sternen, so Gregor Danielmeyer in seinem Beitrag ab der . Kleinere und mittlere Unternehmen könnten so ggf. noch an alten Prozessen festhalten und es müsste keine kostenpflichtige Softwarelösung implementiert werden.
Ab dem Jahr 2027 bzw. 2028 wird es jedoch auch beim Versenden darauf ankommen, Datensätze zu erzeugen. Spätestens dann muss jeder Unternehmer, der im B2B-Bereich tätig ist, Daten liefern können. Von daher ist jetzt ein guter Zeitpunkt, sich mit seinen Daten zu beschäftigen. Eins ist dabei klar: Die Finanzverwaltung wird sich bei der Prüfung von Datensätzen anpassen, um schnell über Vorsteueransprüche entscheiden zu können, um so das Steuerausfallrisiko zu minimieren, meint Gregor Danielmeyer.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
BBK 2024 Seite 821
OAAAJ-75208