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Die E-Rechnung aus dem Blickwinkel der Außenprüfung
Herausforderungen und Herangehensweisen
Die E-Rechnung steht vor der Tür. Das Wachstumschancengesetz sorgt dafür, dass das jahrelange Rätseln u. a. zum Anwendungszeitpunkt und Format nun beendet ist. Ab dem 1.1.2025 müssen sich deutsche Unternehmen darauf einstellen, standardisierte elektronische Rechnungen von Geschäftspartnern (inländischen Unternehmen) zu empfangen. Selbst versenden können müssen viele Unternehmen erst zum 1.1.2027 bzw. 1.1.2028. Der Entwurf des BMF-Schreibens vom 13.6.2024 stellt zudem klar, dass der Zeitpunkt 1.1.2025 in Stein gemeißelt ist.
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I. Herausforderung zahlreiche weitere Gesetze
Was [i]Unterschiedliche Gesetze und Vorschriften bedeuten die Vorgaben aus Gesetz und Entwurf-BMF-Schreiben konkret für die Unternehmen und welche möglichen Entwicklungen ergeben sich hieraus für die Außenprüfung? Insbesondere gilt es nicht nur, das Wachstumschancengesetz umzusetzen, sondern auch das Gesetz zur Modernisierung der Betriebsprüfung kreuzt – mit seinen unterschiedlichsten Neuerungen zu unterschiedlichen Zeiträumen – dazwischen. Zusätzlich sind bei der E-Rechnung und dem späteren ViDA-Verfahren Abgabenordnung, Umsatzsteuergesetz, GoBD und viele weitere Vorschriften zu berücksichtigen.S. 833