Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zahlungen von Verwertungsgesellschaften
Es ist nicht klärungsbedürftig, dass Vergütungen für die Übertragung von Urheberrechten, die ein selbständig tätiger Journalist von der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort oder der VG Bildkunst erhält, zu den Betriebseinnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit gehören (Bezug: § 105 Abs. 5, § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 FGO; § 4 Abs. 3, § 8 Abs. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG).
Der BFH teilte die Auffassung des FG, dass die Auszahlungen der VG Wort, sowohl die regulären Hauptausschüttungen als auch die Nachzahlungen, zu den Betriebseinnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit gehören. Auch der im Jahr 2019 (Streitjahr) an den Kläger und zahlreiche weitere Berechtigte ausgeschüttete Schadensersatz falle unter die Begriffe der „Tätigkeit“ i. S. der § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i. V. mit § 18 EStG und der „Betriebseinnahme“ i...