Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 29.05.2024 V S 15/22, StuB 18/2024 S. 728

„In camera“-Verfahren (§ 86 Abs. 1 FGO) bei Umsatzsteuersatzermäßigung

(1) Der bei einer Konkurrentenklage beigeladene Stpfl. ist Dritter i. S. des § 86 Abs. 1 FGO, wobei die Offenbarung durch das Steuergeheimnis geschützter Daten im Rahmen von § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO zulässig ist, wenn dabei das Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt wird. (2) Bei einer Konkurrentenklage gegen die Steuersatzermäßigung der Umsätze eines gemeinnützigen Stpfl. sind Akten nach § 86 Abs. 1 FGO nur insoweit vorzulegen, als § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG eine drittschützende Wirkung – wie etwa in Bezug auf das Vorliegen eines Zweckbetriebs oder die in Satz 3 dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen – zukommt (Bezug: § 86 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 FGO; § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG).

Praxishinweise

(1) Behörden sind in Steuerprozessen nach § 86 Abs. 1 FGO zur Vorlage von Urkunden und Akten, zur Übermittlung elektronischer Dokumente und zu Auskünften verpflichtet, soweit nicht durch das Steuergeheim...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen