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Gewerbesteuer | Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei einer einzel- und einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte
(1) Ist der Gewerbesteuermessbetrag zwischen einer einzelgemeindlichen Betriebsstätte und einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte (Rohrleitungsnetz) nach dem Regelmaßstab der Arbeitslöhne nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG zu zerlegen, steht der mehrgemeindlichen Betriebsstätte ohne dort beschäftigte Arbeitnehmer kein Zerlegungsanteil zu. (2) Eine Einigung i. S. des § 33 Abs. 2 GewStG kann nur dann Bindungswirkung entfalten, wenn an dieser Vereinbarung der Stpfl. und alle Gemeinden mit Betriebsstätten beteiligt sind, die nach § 28 GewStG einen Zerlegungsanteil beanspruchen können (Bezug: § 28 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 § 33 Abs. 1, Abs. 2 GewStG; § 12 Satz 1 AO; Art. 28 Abs. 2 GG).
(1) Nach § 33 Abs. 1 Satz 1 GewStG ist der Steuermessbetrag unter der Voraussetzung, dass die Zerlegung nach den §§ 28 bis 31 GewStG zu einem offenbar unbilligen Ergebnis führt, nac...BStBl 1988 II S. 201