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Arbeitsrechtliche Anforderungen bei der Umsetzung einer Workation
Beachtung des NachwG und der betrieblichen Mitbestimmung sowie Anwendung des EFZG
Eine Folge der Corona-Pandemie war und ist die zunehmende Tätigkeit von Arbeitnehmern im Homeoffice. Die mit der Telearbeit verbundenen Vorteile führen immer häufiger zu dem Wunsch von Arbeitnehmern, einen urlaubsbedingten Aufenthalt – i. d. R. im Ausland – durch eine Zeit des Arbeitens am Urlaubsort zu verlängern. Dieser Trend zur sog. Workation wird [i]Huber/Kaul/Schreib, NWB 24/2024 S. 1668 mittelfristig weiterwachsen (s. dazu Schürgers/Werner, BB 2024 S. 628, 628 f.). Im Zusammenhang mit dieser besonderen Form der Arbeit von einem anderen als dem arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitsort aus stellen sich neben steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen auch eine Reihe von arbeitsrechtlichen Fragen, die der Arbeitgeber, ggf. im Zusammenspiel mit einem Betriebsrat, beantwortet haben sollte, bevor Arbeitnehmern die Möglichkeit der Workation eingeräumt wird.
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I. Änderung des Arbeitsorts
Zunächst einmal ist eine Workation arbeitsrechtlich lediglich die Erbringung der Arbeitsleistung an einem anderen als dem regelmäßigen Arbeitsort. Anstatt dass der Arbeitnehmer seine geschuldete Arbeitsleistung im deutschen Betrieb erbri...