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Ertragsteuerliche Behandlung der Gestellung eines Firmenwagens
Neben der klassischen Gehaltserhöhung in Geld können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer insbesondere durch die Überlassung eines Firmenwagens motivieren und an das Unternehmen binden. Darf ein Arbeitnehmer einen betrieblichen Pkw des Arbeitgebers unentgeltlich oder verbilligt für außerdienstliche Fahrten nutzen, spart sich der Beschäftigte insoweit Kosten, die für den Erwerb und die Unterhaltung eines eigenen Pkw anfallen würden. In der Folge ist grundsätzlich ein geldwerter Vorteil zu erfassen, der vom Arbeitnehmer als Arbeitslohn versteuert werden muss. Für den Arbeitgeber stellen die Kosten für den Firmenwagen regelmäßig Betriebsausgaben dar.
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Differenzierung nach Fahrtanlass
[i]Vier Gruppen von FahrtenFür steuerliche Zwecke ist danach zu differenzieren, ob der Pkw für Privatfahrten, für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung oder für betriebliche Fahrten an den Arbeitnehmer überlassen wird. Während für die erstgenannten drei Gruppen von Fahrten regelmäßig ein geldwerter Vorteil zu erfassen ist, führen die letztgenannten Fahrten nicht zum Zufluss von Arbeit...