Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zehn Jahre GoBD – BMF hat mit Update 2024 die Chance auf überfällige Anpassungen erneut verstreichen lassen
Das BMF hatte mit Schreiben vom die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) veröffentlicht. Die GoBD lösten nach fast 20 Jahren die GoBS ab und ersetzten gleichzeitig die GDPdU von 2002. In fast zehn Jahren der GoBD-Anwendung hatten sich Berufs- und Wirtschaftsverbände immer wieder an das BMF gewendet und dringend zahlreiche Änderungen eingefordert, welche nur partiell in die Neufassung der GoBD vom Eingang fanden. Mit den jüngsten Änderungen der GoBD durch (GoBD 2024) wurden lediglich einige zwischenzeitliche gesetzliche Änderungen berücksichtigt, die sich insbesondere auf den Umfang und die Ausübung des Rechts auf Datenzugriff durch die Finanzverwaltung erstrecken.
Einordnung
Auch nach fast zehn Jahren Anwendung bleibt der fachlich-qualitative Zustand der GoBD für die betroffenen Stpfl. weiterhin unbefriedigend. Die deutliche Diskrepanz zwischen den Wunschvorstellungen der Finanzverwaltung bezüglich der praktischen Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben an die Ordnungsmäßigkeit einer ...