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Part mbB | Einberufung der Versammlung durch Unbefugten
Bei der Partnerschaftsgesellschaft (Part mbB) führt die Einberufung der Partnerversammlung durch einen Unbefugten zur Unwirksamkeit der Einladung und zur Nichtigkeit der auf der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse.
Die Einberufung der Gesellschafterversammlung durch einen Unbefugten hat nach ständiger Rechtsprechung des BGH rechtsformübergreifend die Unwirksamkeit der Einladung und die Nichtigkeit der auf der Versammlung gefassten Beschlüsse zur Folge. Bei der Einberufung durch einen Unbefugten fehlt ein Mindesterfordernis der Gesellschafterversammlung. Die Ladung durch einen Unbefugten kommt einer Nichtladung gleich und kann vom Geladenen unbeachtet bleiben, ohne dass ihm hieraus nachteilige Rechtsfolgen erwachsen dürfen. Die Beachtung der Ladungsbefugnis dient der Sic...