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Nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG
Auffrischung der Grundlagen
Grundsätzlich ist umsatzsteuerlich jeder Umsatz einzeln zu betrachten und entsprechend seines Tatbestands zu würdigen. Die Übertragung eines Unternehmens führt jedoch i. d. R. zu einer Vielzahl von Lieferungen und sonstigen Leistungen. Unter anderem aus Gründen der Vereinfachung bestimmt § 1 Abs. 1a UStG als Umsetzung des Art. 19 MwStSystRL, dass die Übertragung eines Unternehmens unter bestimmten Voraussetzungen als einheitlicher Vorgang gewürdigt werden kann. Besonderheit dieser sog. Geschäftsveräußerung im Ganzen ist, dass diese im Gegensatz zu der Verwirklichung der jeweiligen Einzelumsätze nichtsteuerbar ist.
I. Vorbemerkungen
Die nachfolgende „Auffrischung“ erläutert anhand der Tatbestandsmerkmale den § 1 Abs. 1a UStG und betrachtet daneben wesentliche Problemfelder in der Anwendung der Geschäftsveräußerung im Ganzen näher.
II. Tatbestandsmerkmale einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
Gemäß § 1 Abs. 1a UStG unterliegen die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 UStG, welche für dessen Unternehmen ausgeführt werden, nicht der Umsatzsteuer. Dafür ist es erforderlich, dass ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich an ein...