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Nachgezählt
© pixel_dreams – stock.adobe.comDas Bundesministerium der Finanzen hat nachgezählt und am die Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2023 veröffentlicht. Mit fast 10 Mio. eingegangenen Einsprüchen ist ein Anstieg von 233,5 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Der Anstieg ist – wer hätte es vermutet – im Wesentlichen auf die Einsprüche betreffend die Grundsteuerreform zurückzuführen.
Die Zahl der erledigten Einsprüche ist im Vergleich zum Vorjahr um 12,8 % gestiegen. Die Erledigungen verteilen sich hierbei wie folgt auf die Erledigungsarten:
• 18,5 % Rücknahme des Einspruchs,
• 68,8 % Abhilfe,
• 12,1 % Einspruchsentscheidung sowie
• 0,6 % auf andere Weise.
Von den zum Jahresende 2023 anhängigen Einspruchsverfahren waren lediglich 3.847.359 Einsprüche „bearbeitungsreif“. 4.821.274 Einspruchsverfahren waren nach § 363 Abs. 1 AO ausgesetzt oder ruhten gem. § 363 Abs. 2 AO und konnten daher von den Finanzämtern nicht abschließend bearbeitet werden.
Die Klagequote im Jahr 2023 lag bei 1,3 %. In Zahlen bedeutet dies, dass nach der Zählweise der Finanzverwaltung im Jahr 2023 47.309 Klagen gegen die Finanzämter erhoben wurden.